Erklärung zur Barriere-Freiheit
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- Erklärung zur Barriere-Freiheit

Unser Internet-Angebot ist: lauffeuer-online.de
Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen.
Dafür haben wir schon einige Hürden abgebaut.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite leicht nutzen können.
Zum Beispiel auch Menschen mit Behinderungen:
- Menschen mit einer Seh-Behinderung
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Barriere-Freiheit ist ein Recht

Das Recht auf Barriere-Freiheit steht in verschiedenen Gesetzen:
- UN-Behinderten-Rechts-Konvention
- Grund-Gesetz (Artikel 3 Absatz 3)
- Für das Internet ist das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz wichtig.
Auch wichtig ist das Gesetz über die barriere-freie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin.
Zudem gibt es Regeln für Barriere-Freiheit im Internet.
Sie stehen in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Wo steht die Erklärung?
- Ganz unten auf der Internet-Seite im schwarz-weißen Bereich.
- Dort findest du das Menü Barriere-Freiheit.
- In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
So barriere-frei ist dieses Internet-Angebot.
Für Barriere-Freiheit gibt es 3 Möglichkeiten
Eine Internet-Seite ist entweder:
- barriere-frei
- zum Teil barriere-frei
- oder nicht barriere-frei.
Unsere Internet-Seite ist zum großen Teil barriere-frei.
Sie erfüllt die Anforderungen von den Gesetzen.
Was ist noch nicht barriere-frei?
Inhalte und Texte sind in Alltags-Sprache

Sie sind nicht barriere-frei.
Wir arbeiten daran.
Es gibt Programme mit künstlicher Intelligenz.
Sie übersetzen Texte in einfache Sprache und in Leichte Sprache.
Zum Beispiel das Programm „Der Vereinfacher“.
Auch Browser-Erweiterungen können helfen.
Sie heißen auch Add-ons.
Zum Beispiel Eye-Able.
Dokumente und PDF-Dateien
Die Downloads und PDF-Dateien sind in Alltags-Sprache.
Noch nicht alle sind barriere-frei.
Wir arbeiten daran.
Es gibt Programme mit künstlicher Intelligenz.
Sie übersetzen Texte in einfache Sprache und in Leichte Sprache.
Zum Beispiel das Programm „Der Vereinfacher“.
Übersetzung in Deutsche Gebärden-Sprache

Die Abkürzung für Deutsche Gebärden-Sprache ist: DGS.
Es fehlen noch bestimmte Informationen
in Deutscher Gebärden-Sprache.
Ein Video in Deutscher Gebärden-Sprache kommt noch.
Es gibt Programme mit künstlicher Intelligenz.
Sie übersetzen Texte in Gebärden-Sprache.
Persönliche Einstellungen
Das bedeutet:
Jeder kann die Internet-Seite selbst anpassen.
Du kannst das über deinen Browser tun.
Du kannst zum Beispiel die Schrift-Arten verändern.
Vielleicht funktioniert die Seite danach nicht mehr.
Das können wir nicht ändern.
Auch Browser-Erweiterungen können helfen.
Sie heißen auch Add-ons.
Zum Beispiel Eye-Able.
Bild-Beschreibungen bei Bildern
Bei manchen Bildern fehlen Bild-Beschreibungen.
Dann sind die Bilder nur da
um die Seite hübsch zu machen.
Oder die Inhalte werden auf der Internet-Seite im Text erklärt.
Schau-Bilder haben einen Kontrast von mindestens 1 zu 4.
Kontrast bedeutet: Der Unterschied zwischen hell und dunkel.
Bei den Bildern im Foto-Blog fehlen öfter Bild-Beschreibungen.
Wann wurde die Erklärung geprüft?

Die Barriere-Freiheit von unserem Internet-Angebot
muss einmal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüf-Datum ist der 30. Mai 2026.
Das Prüf-Datum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Eine Internet-Seiten-Firma hat die Barriere-Freiheit zuletzt geprüft.
Die Agentur Berlin Bytes hat die Prüfung gemacht.
Sie hat die Barriere-Freiheit festgestellt.
Hast du Probleme?
Du willst unser Internet-Angebot nutzen.
Es funktioniert aber nicht.
Wenn du Barrieren bemerkst:
Dann kannst du dich beschweren.
Melde dich bei uns.
Zum Beispiel wenn du:
- etwas nicht lesen kannst.
- etwas nicht verstehen kannst.
- die Bedienung zu schwer findest.
Wir helfen dir gerne.

Kontakt zur Ansprech-Person bei der Deutschen Jugend-Feuerwehr:
Name: Franziska Leyrer
Telefon: 030 – 28 88 48 81 0
E-Mail: leyrer@jugendfeuerwehr.de
Deine Meldung war ohne Erfolg?
Du hast uns ein Problem mit unserer Internet-Seite gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warte diese 4 Wochen ab.
Du kannst dich weiter beschweren:
- Wenn du von uns keine Antwort bekommen hast.
- Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist.
Beschwere dich dann bei:
Landes-Beauftragte für digitale Barriere-Freiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senats-Kanzlei –
Anschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 – 90 22 31 51 5
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
(in Alltags-Sprache)
Und zur Landes-Beauftragten für digitale Barriere-Freiheit.
In Alltags-Sprache.