Einwilligungserklärung "Recht am Bild"

Ein "Klick" und schon habe ich ein witziges Foto von den Jugendlichen beim Üben im Kasten. Das muss ich gleich auf unsere Facebookseite stellen und bei WhatsApp teilen. Halt, Stopp, Vorsicht! Im gleichen Moment, in dem man den Auslöser einer Kamera betätigt und ein Bild von anderen Personen aufnimmt, entstehen - wie aus dem Nichts - für die Personen auf dem Bild Rechte. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts, das aktuell verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt und zu dem wir Euch im Lauffeuer 10/2019 tolle Infos bereitstellen.

Als Betreuer*innen von Jugendfeuerwehrgruppen solltet ihr über die rechtliche Basis zum Thema Bild im Bilde sein, denn speziell bei Minderjährigen ist im Kontext Foto/Film, Veröffentlichung und Einweilligung einiges zu beachten.

Hinweis:
Der Artikel und die Einweilligungserklärung zum Recht an Bildern und Videos sowie deren Verwendung wurden nach den zum Entstehungsdatum gültigen Datenschutzrichtlinien formuliert. Die Deutsche Jugendfeuerwehr sowie die Redaktion Lauffeuer übernehmen keinerlei Haftung für daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten.