Rauchmelder finden sich mittlerweile in vielen deutschen Haushalten und gehören für Feuerwehrmitglieder zu den selbstverständlichen Sicherheitsmaßnahmen im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert, die Geräte künftig mit einer zusätzlichen Weckfunktion für Katastrophenfälle auszustatten.
„Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat den lebensrettenden Grundgedanken des Rauchwarnmelders - die Warnung der Bewohner beim Auftreten von Brandrauch - erkannt und eine Einbaupflicht gesetzlich verankert. Dieses mehr an Sicherheit lässt sich ohne bürokratischen Aufwand mit einer zuverlässigen Warnung im Schadensfall verbinden!", erklärte der für den Bereich Vorbeugender Brandschutz zuständige Vizepräsident des DFV, Bernd Pawelke.
Bei Großschadensereignissen, wie etwa einem Unfall mit Chemikalienaustritt oder einem drohenden Dammbruch bei Hochwasser, sei eine schnelle Warnung der Bevölkerung von enormer Wichtigkeit. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind in ganz Deutschland mangels einer akuten Bedrohungslage die alten Sirenenanlagen stufenweise abgebaut worden, weshalb dieses Alarmierungssystem heute nicht mehr existiert. „Rauchwarnmelder mit funkgesteuerter Weckfunktion können diese Warnlücke schließen, wenn sie flächendeckend etabliert werden", sagte Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Technische Umsetzung:
„Für uns kommt bei Abwägung der verfügbaren Alternativen nichts anderes in Frage, als eine Weckfunktion in Rauchwarnmeldern zu etablieren. Diesen Doppelnutzen an Sicherheit müssen wir flächendeckend erschließen", meinten Pawelke und Kröger. Das habe man auch als Ziel im Programm DFV 2020 - Strategien für eine sichere Zukunft, dem gemeinsamen Plan aller Mitgliedsorganisationen, festgelegt.
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