Barrierefreiheit

Die Deutsche Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband e. V. ist bemüht, ihre Webseiten möglichst barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen.

Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu den Informationen und Angeboten der Deutschen Jugendfeuerwehr zu ermöglichen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) vorgeschrieben.

Wir orientieren uns dabei an den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie an den maßgeblichen technischen Standards für die barrierefreie Gestaltung von Websites.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter „Geltungsbereich“ genannten Webseiten-Angebote.

Geltungsbereich

Es geht um die Webseiten der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband e. V. (Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin):

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind weitgehend mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Wir haben unsere Webauftritte durch Berlin Bytes barrierefrei gestalten lassen. Diese entspricht dem Barrierefreiheitsstandards WCAG 2.2 Level A und AA.

Bewertung und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte am 30.05.2026.

Die Bewertung wurde von einem externen Dienstleister, Berlin Bytes,anhand einer Prüfung der Webseiten durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit berücksichtigt.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wird seitdem regelmäßig durch eine Selbstbewertung der Deutschen Jugendfeuerwehr vorgenommen.

Dennoch ist Inklusion und Barrierefreiheit ein Prozess und wir bitten, Unzulänglichkeiten zu entschuldigen. Tools, Apps oder Plug-Ins können die Barrierefreiheit unterstützen (wie beispielsweise Der Vereinfacher, Eye-Able).

Wie barrierefrei sind die Angebote bzw. die Webseiten?

Diese Webauftritte sind weitgehend barrierefrei nach dem Barrierefreiheitsstandards WCAG 2.2 Level A und AA. Es werden damit die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Inhalte und Texte sind in Alltags-Sprache verfasst. Es stehen zudem Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung, die einen Überblick über den Zweck der Seite geben, die Navigation erläutern und erklären, was Jugendfeuerwehr bzw. Deutsche Jugendfeuerwehr als Verband bedeuten. Zudem liegt die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (und demnächst in Deutscher Gebärdensprache) vor.

Welche Bereiche sind (noch) nicht barrierefrei?

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Website zu verbessern. Nach aktuellem Stand bestehen insbesondere bei folgenden Inhalten oder Funktionen noch Barrieren:

Barriere: Nicht-barrierefreie Dokumente/PDF-Dateien

Barriere: Fehlende Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Wir sind bemüht, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen und neue Inhalte von Anfang an möglichst barrierefrei bereitzustellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

Teilbereich: Benutzerpräferenzen

a) Beschreibung: Individuelle Einstellungen wie die Änderung der Schriftart, der Schriftgröße und der Schriftfarbe sowie der Vorlesefunktion über den Browser sind möglich und werden auf die Seite angewandt. In einzelnen Bereichen (wie insbesondere Termine/News) kann es dadurch zu Anzeige-Fehlern und Informations- und Funktionsverlust kommen.
b) Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Um alle durch individuelle Einstellungen hervorgerufenen Fehler vollständig zu beheben, müsste die Website stets durch professionelle Dienstleister weiterentwickelt und verändert werden. Dafür stehen der Deutschen Jugendfeuerwehr aktuell keine Ressourcen zur Verfügung.

Kein Anwendungsfall bei Alt-Texten im Einzelfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin. Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4):

1. Inhalt: Alternativ-Texte bei „News“

a) Beschreibung: Bilder im Bereich „News“ auf der Startseite, auf der Unterseite sowie deren Detailansichten haben bis 30.08.2026 und teilweise darüber hinaus keinen Alternativ-Text.

b) Barrierefreie Alternative: Alle relevanten Informationen befinden sich in den Beschreibungstexten zu den News. Durch die fehlenden Alternativ-Texte entsteht kein Informationsverlust.

2. Inhalt: Alternativ-Texte bei Archiv-Bildern

a) Beschreibung: Fehlende Alternativ-Texte bei Bildern, die zu Inhalten gehören, die vor dem 23.09.2019 überarbeitet oder aktualisiert wurden, werden nicht mehr ergänzt(vgl. BIKTG Bln §4 Absatz 4 h)).

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.05.2026 erstellt. Die letzte Überprüfung der Website erfolgte am 30.05.2026. Die Erklärung wird regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback zum Melden von Barrieren sowie Kontakt

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte und teilen uns mit:

Kontakt zur Ansprechperson bei der Deutschen Jugendfeuerwehr:

Name: Franziska Leyrer

Telefon: 030 28 88 48 11

E-Mail: leyrer@jugendfeuerwehr.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten und eine barrierefreie Alternative beziehungsweise Lösung bereitzustellen.

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Deutschen Jugendfeuerwehr nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die Deutsche Jugendfeuerwehr!

Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Möglichkeiten der Durchsetzung von Barrierefreiheit finden Sie auf der Website der zuständigen Stelle.